Es ist ein gar begrenzter Raum,
man sieht nichts grünes, keinen Baum.
Und in den Sälen, auf den Bänken
vergeht mir hören, sehn und denken.
Goethe

 

Allgemeine  Praktikumsordnung

Diese Praktikumsordnung gilt für das „Praktikum Klassische Physik“ sowie das „Physikalische Praktikum für Nebenfächler“ der Fakultät für Physik. Die gültige Version ist durch Aushang an den entsprechenden Wandtafeln bekannt gemacht. Die teilnehmenden Studenten werden über diese Ordnung zu Beginn der Kurse unterwiesen und bestätigen, dass sie diese Richtlinien beachten werden.

Inhalt:

Allgemeines
Öffnungszeiten
Sicherheitsregeln
Verhalten in Gefahrensituationen
Notrufe


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1) Allgemeines:

Die Räume der Physikalischen Anfängerpraktika sind Laborräume und unterliegen den entsprechenden Sicherheitsbestimmungen. Die installierten Apparaturen sind empfindlich und teuer. Manche Geräte sind Unikate die nur schwer wiederbeschafft werden können. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Versuchsaufbauten Pflicht.

In den Praktikumsräumen dürfen sich nur die Teilnehmer der Kurse und die Betreuer sowie Technische Assistenten und Dozenten aufhalten.
Unbefugtes Betreten (z.B. durch Orchesterleute) – dessen Verhinderung leider nicht in der Macht des Praktikumsleiters liegt – geschieht auf eigene Gefahr.

Die Versuche werden durch fachkundiges Personal betreut, das auf unvermeidliche Sicherheitsrisiken hinweist.

Die Betreuer sind dafür verantwortlich, daß die vorgeschriebenen Sicherheitsregeln eingehalten und die jeweils vorgeschriebene Schutzausrüstung (Brille, Handschuhe, etc.) getragen werden.

Die Reparatur defekter Geräte darf nur durch die Technischen Assistenten erfolgen.

Die Praktikumsplätze sind aufgeräumt zu verlassen. Jalousetten sind hochzudrehen und die Fenster zu schließen. (Achtung: die Schliessstellung der Fenstergriffe ist ungewohnt!)

In den Praktikumsräumen ist Essen, Trinken und Rauchen verboten.

2) Öffnungszeiten:

Die Praktikumsräume sind nur während der Praktikumszeiten (siehe Vorlesungsverzeichnis) geöffnet.
Zu anderen Zeiten wird der Zugang in Abstimmung mit dem Praktikumsteam geregelt.

 3) Sicherheitsregeln:

In der Vorbereitungsphase der Betreuer sollte immer einer der Technischen Assistenten erreichbar sein oder die Versuche gemeinsam mit einem 2. Betreuer durchgeführt werden.

Jede im Praktikum tätige Person hat sich über die Standorte und Funktionsweise der Feuerlöscher zu informieren. Die Feuerlöscher befinden sich auf den Fluren des Flachbaus.

Im Raum F1-26 befindet sich eine Erste Hilfe-Einrichtung.

Aus versicherungstechnischen Gründen (unerwartete Folgeschäden) müssen alle sich in den Praktikumsräumen ereignenden Unfälle, auch solche mit nur kleinen Verletzungen, die keinen Arztbesuch erforderlich machen, schriftlich festgehalten werden.

In den Räumen F1-18 und F1-22 befinden sich Augenduschen.

Alle quecksilberhaltigen Apparaturen befinden sich in Auffangwannen und dürfen nicht daraus entfernt werden. Sollte es zu einem Austritt von Quecksilber kommen, muß unbedingt einer der Technischen Assistenten gerufen werden.

Evakuierte Glasgefäße sind hinter Schutzscheiben aufgebaut oder es liegen am Experiment Schutzbrillen aus.

Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten.

Die Versuche Laser-A und Laser-B dürfen nur nach erfolgter Laserschutzbelehrung durchgeführt werden.

Die kernphysikalischen Versuche dürfen nur nach der gesetzlich vorgeschriebenen Strahlenschutzunterweisung durchgeführt werden.

4) Verhalten in Gefahrensituationen:

Ruhe bewahren!

Gefährdete Personen warnen!

Bei Hilfeleistung immer auf eigene Sicherheit achten!

Im Brandfall Fenster und Türen schließen!

Bei Unfallmeldung folgende Information geben:

Wer meldet den Unfall?

Was ist passiert?

Wo ist es passiert? Gebäude: 30.22, Raumnr.:...

Wieviele Verletzte gibt es?

Wann ist es passiert?

Ein Unfall ist binnen drei Tagen mit diesem Formular ans Studierendenwerk zu melden; zuständig dort ist Frau Petra Prasse-Neppl (0721 6909-119)

       mehr Informationen hierzu gibt es auf:  https://www.sw-ka.de/de/geld/versicherungen/gesetzliche_unfallversicherung/

 5) Notrufe

 3333 (Unfall)
 0-112 (Feuer)
 0-110 (Überfall)

 

 

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