Mephistopheles:
Bezeugt nur, ohne viel zu wissen.

Faust:
Wenn Er nichts Bessers hat, so ist der Plan zerrissen.

 Goethe

 

Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis im Physikalischen Praktikum

 

Für eine seriöse wissenschaftliche Arbeit ist Redlichkeit eine unverzichtbare Voraussetzung. Die folgenden Grundsätze für das Arbeiten im Physikalischen Praktikum wurden aus den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur guten wissenschaftlichen Praxis von 1998 abgeleitet und sollen dem wissenschaftlichen Nachwuchs bereits in der ersten Phase seines wissenschaftlichen Arbeitens ans Herz gelegt werden. Das KIT-Präsidium hat im Mai 2010 sein Regelwerk zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verabschiedet.

 

Für die Praktikanten:

Bei jeder wissenschaftlichen Arbeit ist Ehrlichkeit und Wahrheit von höchster Bedeutung. Alle wichtigen Ergebnisse müssen wahrheitsgemäß, unverändert und vollständig protokolliert werden, damit eine lückenlose Nachvollziehbarkeit des Experimentes garantiert ist. Falschangaben (wie z. B. Erfinden oder Verfälschen von Daten, Auswählen und Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne dies offen zu legen, etc.) sind ein schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten welches zum Ausschluss vom Praktikum führen kann.

Zitate müssen vollständig erkennbar und mit genauer Angabe der Quelle aufgeführt sein. Die Übernahme eines Textes oder einer Zeichnung aus einer ungenannten Quelle ist Diebstahl geistigen Eigentums. Auch dabei handelt es sich um wissenschaftliches Fehlverhalten, das im Praktikum zur erneuten Anfertigung des Protokolls und im Wiederholungsfall zum Ausschluss vom Praktikum führt.

Allgemein sollte bei jedem gewonnenen Ergebnis stets eine selbstkritische Einstellung eingenommen werden, um so jegliche Voreingenommenheit, eine verbreitete systematische Fehlerquelle, zu vermeiden.

Das Protokoll (oder zumindest der Auswertungsteil des Protokolls) wird in der Regel von zwei Studierenden (Praktikumsteam!) angefertigt. Als Mitautorin oder Mitautor kann nur genannt werden, wer zum Experiment, zur Analyse bzw. Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskriptes wesentlich beigetragen hat.

Autorinnen/Autoren tragen gemeinsam Verantwortung für den Inhalt der Arbeit. Folgerichtig werden im Fall eines nachgewiesenen Plagiats auch beide Beteiligte gleichermaßen sanktioniert.

 

Für die Betreuer:

Die Betreuerin/der Betreuer eines Experimentes übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden. Hierzu bedarf es einer lebendigen Kommunikation mit der Experimentiergruppe am Versuchstag. Das Protokoll ist sorgfältig (z.B. durch Vergleich mit den eigenen Messergebnissen) zu kontrollieren.

Die Verfügbarkeit von Texten, Abbildungen etc. im Internet verführt zunehmend zur Verletzung des geistigen Eigentums. In diesem Falle sind Sie verpflichtet,  das Protokoll zurückzuweisen und eine neue Anfertigung zu verlangen. Zusätzlich ist der Praktikumsleiter oder einer der für das Praktikum zuständigen Dozenten zu informieren.

 

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